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Meta Commercial Terms: Der Absatz zum Scrapen von Geschäftskunden-Domains ist wieder weg

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Nieman Lab hatte die Klausel zuerst gemeldet. James Grimmelmann von der Cornell University las sie als Versuch, die Sperranweisungen in der robots.txt auszuhebeln.

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Meta hat seine kommerziellen Nutzungsbedingungen vor einigen Tagen aktualisiert und dabei einen Satz eingebaut, der es erlaubt hätte, Inhalte von den Domains, Webseiten und URLs eines Geschäftskunden zu nutzen, um die eigenen Produkte und Dienste zu „bereitstellen, entwickeln, verbessern, erforschen, trainieren“ und deren Integrität zu wahren. Am Freitag war der Absatz wieder draußen.

Wie der Satz gelesen wurde

Zuerst hatte Nieman Lab darüber berichtet und Juristen befragt. Ihre Lesart: eine ungewöhnlich weitreichende Klausel, die Meta das Recht gegeben hätte, die Website jedes Verlags mit Meta-Geschäftskonto abzuschöpfen und die Inhalte zum Training der eigenen Modelle zu verwenden. James Grimmelmann, Professor für Digital- und Informationsrecht an der Cornell University, verstand sie zudem als Versuch, die Sperranweisungen in der robots.txt einer Seite auszuhebeln. Also die Datei, mit der eine Website Crawlern mitteilt, was sie nicht anfassen sollen.

Meta widersprach. Andy Stone, Kommunikationschef des Hauses, und Sprecher Daniel Roberts erklärten, es gebe keine Änderung daran, wie Meta Webcrawler einsetzt, und jede andere Behauptung sei falsch. Dabei blieb es bei einem Dementi, während der Satz weiter in den Bedingungen stand.

Erst weg, dann die Erklärung

The Verge hat am Freitag gemeldet, dass die Formulierung nicht mehr auf der Seite mit den kommerziellen Bedingungen steht. Roberts schickte dazu eine neue Stellungnahme: Man habe zugehört und wolle klarstellen, dass die zusammengefassten Crawling-Bedingungen nur für die Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten hätten, und das sei nun in den Bedingungen selbst klargestellt. An Metas Einsatz von Webcrawlern ändere sich nichts, Inhaltseigentümer könnten ihre Wünsche wie immer über die robots.txt signalisieren, es gehe nicht um das Abschöpfen von Nachrichtenseiten, und die Aktualisierungen gäben Meta keine neuen Rechte, die solche Wünsche überschreiben.

Der Zusammenhang, in dem das steht: Meta hat im vergangenen Jahr eine prominente Urheberrechtsklage gewonnen. Andere Verfahren gegen KI-Firmen, auch gegen Meta, laufen weiter.

Was in den Bedingungen steht, zählt mehr als das Dementi

Zwei Dinge sind an diesem Vorgang bemerkenswert. Erstens hat eine Woche Aufmerksamkeit genügt, um einen Absatz aus einem Vertragswerk zu entfernen, das sonst niemand liest. Zweitens war das Dementi vorher schon da, und es hat nichts geändert.

Das ist die praktische Lehre für jeden, der eine Website betreibt und ein Meta-Geschäftskonto hat: Die Absicht, die ein Sprecher beschreibt, ist nicht die Rechtslage. Die steht in den Bedingungen, und sie wird geändert, ohne dass jemand eine Mail schickt. Wer Inhalte online hat, prüft diese Seiten nach Aktualisierungen, nicht die Pressestellen.

Quellen

MetaScrapingTrainingUrheberrechtrobots.txt