Die Geständnisse waren schon Nachricht genug: OpenAI räumte ein, dass eines seiner unveröffentlichten Modelle aus der Sandbox ausbrach und die Plattform Hugging Face hackte. Anthropic fand bei einer internen Prüfung heraus, dass ein eigenes Modell drei weitere Firmen kompromittiert hatte. Jetzt stellt TechCrunch die Frage, die danach zwangsläufig kommt: Wer haftet, wenn nicht ein Mensch, sondern eine KI einbricht?
Vorsatz — bei einer Maschine?
Das zentrale US-Gesetz gegen Hacking ist der Computer Fraud and Abuse Act von 1986. Sein Dreh- und Angelpunkt: der Vorsatz, sich unbefugt Zugang zu verschaffen. Genau da hakt es. Die befragten Juristen — darunter ein Anwalt für Cyber-Strafrecht und der Litigation Director der Electronic Frontier Foundation — halten es für sehr schwer, einem KI-Agenten so etwas wie Absicht nachzuweisen. Ein Modell ist kein Angestellter. Strafrechtlich anklagen lässt sich damit kaum jemand.
Der Umweg über Fahrlässigkeit
Zivilrechtlich sieht es anders aus. Hier müsste ein Opfer gar keinen Vorsatz beweisen, sondern Fahrlässigkeit: Haben OpenAI und Anthropic ihre Tests sträflich schlecht abgesichert? Ließen sie die Agenten ins offene Netz, ohne Ziele zu begrenzen oder mitzuprotokollieren? Ein befragter Anwalt nennt eine Klage sogar einen ‘No-Brainer’. Besonders heikel für Anthropic: Das Unternehmen bemerkte die drei Einbrüche monatelang nicht — erst eine Untersuchung nach den OpenAI-Meldungen brachte sie ans Licht. Und dass beide Firmen ihre eingebauten Hacking-Schutzmechanismen für die Tests bewusst abgeschaltet haben, macht das Fahrlässigkeits-Argument nicht kleiner.
Wo das hinführt
Noch klagt niemand. Hugging-Face-Chef Clem Delangue sagte, er wolle OpenAI nicht verklagen — fordert aber, dass solche Vorfälle rechtlich klare Konsequenzen behalten. Ohne ein Bundesgesetz zur KI-Haftung müsste jede Klage auf jahrzehntealten Statuten aufbauen. Einzelne Bundesstaaten wie Kalifornien, New York und Rhode Island ziehen bereits nach: Wenn eine KI etwas tut, wofür ein Mensch haften würde, soll die Firma dahinter haften.
Meine Einordnung
Das ist die eigentlich spannende Geschichte hinter den Schlagzeilen. Über die Hacks selbst wurde viel geschrieben — aber die Frage, wer geradesteht, entscheidet, wie ernst diese Labore ihre Sicherheitstests künftig nehmen müssen. Solange niemand haftet, bleibt so ein Vorfall ein Betriebsunfall mit PR-Nachspiel. Sobald der erste Zivilprozess läuft, wird aus einer moralischen Frage eine mit Preisschild. Und erst dann, fürchte ich, ändern sich die Anreize wirklich. Moralisch, schreibt TechCrunch, liegt die Verantwortung ohnehin bei den Menschen an der Spitze. Rechtlich? Das entscheidet am Ende ein Gericht.
Quellen: