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Anthropic verlangt ab 8. Juli Identitätsprüfung für Claude

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Eine überarbeitete Datenschutzrichtlinie bringt eine spürbare Neuerung: Ab dem 8. Juli kann Anthropic Alters- und Identitätsnachweise verlangen — inklusive Foto-Ausweis und Live-Selfie. Was dahintersteckt und wen es trifft.

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Anthropic hat seine Datenschutzrichtlinie überarbeitet — und darin steckt eine Änderung, die viele Nutzer betreffen wird. Ab dem 8. Juli 2026 behält sich das Unternehmen vor, eine Alters- und Identitätsprüfung für Claude-Nutzer durchzuführen. Im Klartext: Foto-Ausweis hochladen, dazu ein Live-Selfie zum Abgleich.

Wer ist betroffen?

Die Regel zielt auf die Consumer-Tarife — also Claude Free, Pro und Max. Team-, Enterprise- und Platform-Kunden sind ausdrücklich ausgenommen. Die Prüfung läuft nicht über Anthropic selbst, sondern über externe Dienstleister: Die Altersverifikation übernimmt Yoti, die Identitätsprüfung der Anbieter Persona. Ausweis- und Selfie-Bilder werden laut Anthropic bei Persona gespeichert, nicht in den eigenen Systemen.

Anthropics Begründung

Interessant ist die Einordnung des Unternehmens selbst: Es bezeichnet die Maßnahme als freiwilligen Schritt, der von keinem aktuellen Gesetz vorgeschrieben sei. Die Begründung dreht sich um Verantwortung — je mächtiger und agentischer Claude werde, desto wichtiger sei es zu wissen, wer das Werkzeug bedient. Gleichzeitig betont Anthropic seine bekannten Datenschutz-Versprechen: keine Weitergabe von Nutzerdaten zum Verkauf, Claude bleibt werbefrei, und das Opt-out fürs Modelltraining bleibt bestehen.

Meine Einordnung

Das ist eine dieser Ankündigungen, bei denen sich zwei Dinge reiben. Auf der einen Seite ist der Sicherheitsgedanke nachvollziehbar: Wenn KI-Agenten zunehmend selbstständig handeln, ist die Frage nach Identität und Verantwortlichkeit kein Detail mehr. Auf der anderen Seite ist «Lade deinen Ausweis und ein Selfie hoch» eine hohe Hürde — gerade für ein Produkt, das man bisher einfach im Browser öffnen konnte.

Dass die Daten bei Drittanbietern landen statt bei Anthropic, ist datenschutzrechtlich elegant gelöst, ändert aber nichts daran, dass mehr biometrische Daten erfasst werden als bisher. Spannend wird, wie das in der Praxis greift: «behält sich vor» ist nicht dasselbe wie «verlangt grundsätzlich». Vermutlich wird die Prüfung erst bei bestimmten Auslösern aktiv. Wer Claude privat nutzt, sollte den 8. Juli trotzdem im Kalender haben.

Quellen: The Register, Cybernews, Medianama