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1,5 Milliarden endgültig: Richterin winkt Anthropics Autoren-Vergleich durch

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Es ist der grösste bekannte Urheberrechts-Vergleich der US-Geschichte — und jetzt ist er rechtskräftig. Eine Bundesrichterin in San Francisco hat Anthropics 1,5-Milliarden-Deal mit Autoren final genehmigt und alle Einwände abgewiesen.

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Damit ist ein Kapitel geschlossen, das die halbe KI-Branche mit angehaltenem Atem verfolgt hat. US-Bezirksrichterin Araceli Martinez-Olguin hat am Montag in San Francisco Anthropics Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar endgültig genehmigt. Es ist der grösste bekannte Urheberrechts-Vergleich in der Geschichte der USA — und der erste grosse Fall, in dem sich ein KI-Unternehmen mit Autoren über das Training seiner Modelle einigt.

Worum es ging

Eine Gruppe von Autoren hatte Anthropic vorgeworfen, ihre Bücher illegal beschafft und in einer zentralen digitalen Bibliothek gespeichert zu haben, um damit Claude zu trainieren. Der Vergleich deckt fast 500.000 urheberrechtlich geschützte Werke ab, mit einer möglichen Auszahlung von rund 3.000 Dollar pro Werk. Über 91 Prozent der berechtigten Autoren und Verlage haben inzwischen Ansprüche eingereicht.

Einwände abgewiesen

Der Deal war nicht unumstritten. Einige Autoren fanden die Summe zu niedrig, andere kritisierten, die Anwälte der Kläger würden überkompensiert oder bestimmte Rechteinhaber zu Unrecht ausgeschlossen. Martinez-Olguin wies all diese Einwände in ihrer Entscheidung ab. Den Anwälten sprach sie mehr als 101 Millionen Dollar zu — von den 187,5 Millionen, die sie gefordert hatten.

Der inzwischen pensionierte Richter William Alsup hatte den Vergleich im vergangenen September vorläufig abgesegnet. Jetzt ist er rechtskräftig.

Meine Einordnung

1,5 Milliarden klingen nach viel — und sind es auch. Aber gemessen daran, wie zentral Trainingsdaten für ein Frontier-Modell sind, ist es eher der Preis für Rechtssicherheit als eine Strafe, die wehtut. Genau das macht den Fall so wichtig: Er setzt eine Zahl an ein Problem, das die ganze Branche betrifft. Wer künftig mit fremden Werken trainiert, hat jetzt eine Grössenordnung, an der sich Kläger und Beklagte orientieren können. Es ist der erste grosse Vergleich dieser Art — der letzte wird er ganz sicher nicht sein.


Quellen: